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Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG


Nach § 36 Abs. 2 EnWG ist die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung erstmals zum 1. Juli 2006 verpflichtet, festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung versorgt.
Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 wird im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt als Grundversorger in Niederspannung (Strom).
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Unser Netzgebiet

Netzgebiet

Das Netzgebiet der EGO umfasst zum 31.12.2010 eine geografische Fläche von 41 km² , einer versorgten Fläche von 8 km² und 3161 Einwohnern  .Die  Stromkreislänge in der Mittelspannung beträgt 11 km davon sind 10 km verkabelt und 1 Km auf Freileitung .In der Niederspannung beträgt die gesamte Stromkreislänge 55 km, davon sind 40 km verkabelt und 15 km auf Freileitung. Die installierte Umspannerleistung beträgt 5840 kVA. verteilt auf 17 Trafostationen  mit einer Entnahmearbeit von 1.590.618 kWh/a und 1846 Entnahmestellen mit einer Entnahmearbeit von 6.048.307 kWh/a in der Niederspannung.

Die zeitgleiche Jahreshöchstlast trat am 3.1.2010 um 18:30 Uhr mit 1626 kW auf.                                                                            Die Stromverluste betrugen 311.611 kWh/a, das sind 4,1% .Die durchschnittlichen Beschaffungskosten für die Verlustenergie betrugen 8 Ct/kWh

Insgesamt speisen zum 31.12.2010  64 EEG Anlagen mit einer Jahresarbeit von 1.266.576 kW/h in unser Stromnetz ein. Dafür wurden 299.054,43 € an die Anlagenbetreiber ausbezahlt und 1933,29 € Netzentgelte vermieden.