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Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber

Aktuelle Hinweise zu Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH

Aktuell erhalten viele Haushalte in Ohlstadt und Umgebung Briefe der DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Schreiben wirken oft amtlich und üben Druck aus, den Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.

Wichtig: Die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG stehen in keinem Zusammenhang mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH und diese wurde nicht von uns beauftragt. Es handelt sich um Werbesendungen privater, wettbewerblicher Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG oder des Gesetzgebers.

Wer ist zuständig?

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für unser Netzgebiet in Ohlstadt. Offizielle Informationen oder Schreiben zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich von uns – niemals über Drittanbieter oder Postwurfsendungen.

Wichtiger Hinweis zur Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG?

Der in den Werbetexten erwähnte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG setzt nicht den Einbau eines Smart Meters voraus. Die Netzentgeltreduzierung ist vielmehr davon abhängig, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen und Wärmepumpen vorhanden sind und alle Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt sind. Die Höhe der Entlastung ist variiert je nach Einzelfall. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?

Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist aktuell nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:

  • Jährlicher Stromverbrauch über 6.000 kWh
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG)
  • PV-Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)
           

Für alle anderen Haushalte besteht keine Pflicht zum Umstieg auf ein intelligentes Messsystem. Es gibt trotzdem die Möglichkeit eines freiwilligen Einbaus, dazu können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Klare Preise – keine versteckten Kosten

Lassen Sie sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen verunsichern. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt:

  • Moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 € pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
  • Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert

Beim Zählertausch durch die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG entstehen keine zusätzlichen Installationskosten – anders als in manchen Werbeschreiben behauptet.

Informationen und Kontakt

  • Schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Versprechen ab.
  • Zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch unter 08841/67000 zur Verfügung.

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Im Bereich der Wankstraße, des Schleifmühlenwegs und des Rammwegs wird in den kommenden Monaten ein Ausbau der unterirdischen Stromkabel durchgeführt.

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Sie haben eine Störung festgestellt oder benötigen schnelle Hilfe? Melden Sie Ihr Anliegen ganz unkompliziert per Telefon, Mail oder persönlich während unserer Öffnungszeiten – wir kümmern uns zeitnah darum. Alle Wege zur Störungsmeldung finden Sie hier:
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Wir bieten Ihnen verschiedene Stromtarife – abgestimmt auf unterschiedliche Bedürfnisse und Verbrauchsgewohnheiten. Neben der Grundversorgung, die eine jederzeit gesicherte und gesetzlich geregelte Stromversorgung gewährleistet, stehen Ihnen auch unser Haustarif sowie der Region Tarif zur Auswahl. Detaillierte Informationen zu Leistungen und Konditionen finden Sie hier:
Stromtarife

Unser Versorgungsgebiet umfasst die Orte und Gemeinden, die über unser Stromnetz angeschlossen sind. In diesem Gebiet stellen wir die sichere und zuverlässige Versorgung von Haushalten und Betrieben mit elektrischer Energie sicher und übernehmen die Aufgaben des Netzbetreibers sowie – sofern zutreffend – der Grundversorgung. Eine genaue Übersicht über die versorgten Bereiche sowie weiterführende Informationen zu unserem Stromnetz finden Sie hier:
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Auf der Rechnung rechts oben

Da wir zum 31.12. abrechnen, erfolgt bei Abgabe eines Standes nach oder vor dem 31.12 eine Hoch- beziehungsweise Rückrechnung zum 31.12 des Jahres.

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres alten Stromvertrages.

Wir benötigen von Ihnen nur folgendes:
  • Zählernummer
  • Lieferbeginn
  • Name des derzeitigen Stromanbieters
  • Jahresverbrauch in kWh
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Wer nicht aktiv einen anderen Stromvertrag wählt, ist automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Netzbetreibers.
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Sie erhalten Ihre Jahresabrechnung in der Regel bis Ende Januar.

Diese befindet sich auf der letzten Stromabrechnung, dem Übergabeprotokoll beim Einzug oder auf dem Zähler direkt. Vor der Zählernummer, welcher sich meist im Keller, der Wohnung selbst oder im Treppenhaus befindet (Bei Mehrfamilienhäuser gibt es meistens einen eigenen Zählerraum), steht meist „ Nr…. “ Sie können uns gerne auch ein Bild Ihres Zählers schicken.
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Normalerweise wird der Zählerstand einmal im Jahr von deinem Netzbetreiber abgelesen. Wenn Sie Kunde in unserem Netzgebiet sind, sind das somit wir.
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Sie haben jedoch auch die Möglichkeit uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Sie können uns hierzu einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben. Dabei wäre es ideal wenn Sie uns Ihre Kunden- sowie Zählernummer übermitteln könnten.
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Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen Sie Beratung?

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind mehr als nur Ihr Energieversorger – wir sind Teil Ihrer Gemeinschaft.