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Grundversorgungstarife gültig ab 1.1.2023

 

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1. 1.1.

Haushaltsstrom mit Eintarifzähler (Tarif Nr. 50)

Arbeitspreis

 Netto Brutto

  • 44,09

52,47

Cent/kWh

1.2.

Grundpreis oder

  • 111,64

132,85

Euro/Jahr

 

Grundpreis mit mME*

  • 117,35

139,65

Euro/Jahr

2.

Haushaltsstrom mit Doppeltarifzähler (Schwachlastregelung)

 

 

 

2.1.

Arbeitspreise (Tarif Nr. 51/52)

- in der Hochtarifzeit   (HT)

  • 45,49

54,13

Cent/kWh

 

- in der Niedertarifzeit (NT)

  • 43,09

51,28

Cent/kWh

2.2.

Grundpreis oder

  • 120,04

142,85

Euro/Jahr

 

Grundpreis mit mME*

  • 130,15

154,88

Euro/Jahr

3.

Wärmestrom für Speicherheizung, mit getrennter Meßung

 

 

 

3.1.

Arbeitspreise

- in der Hochtarifzeit   (HT)

  • 39,04

46,46

Cent/kWh

 

- in der Niedertarifzeit (NT)

  • 38,23

45,49

Cent/kWh

3.2.

Grundpreis oder

  • 106,64

126,90

Euro/Jahr

 

Grundpreis mit mME*

  • 116,75

138,93

Euro/Jahr

4.

Wärmestrom für Wärmepumpe, mit getrennter Meßung

 

 

 

4.1.

Arbeitspreise

- in der Hochtarifzeit   (HT)

  • 41,04

48,84

Cent/kWh

 

- in der Niedertarifzeit (NT)

  • 40,23

47,87

Cent/kWh

4.2.

Grundpreis oder

  • 106,64

126,90

Euro/Jahr

 

Grundpreis mit mME*

  • 116,75

138,93

Euro/Jahr

 

Grundpreis mit mME* = Grundpreis einschl. Meßstellenbetrieb für moderne Meßeinrichtung ( elektronischer Zähler nach Meß

Die angegebenen Preise beziehen sich auf 365 Tage. Die Schwachlastregelung (= Niedertarifzeit) umfaßt folgende Zeiten: täglich von 22 bis 6 Uhr, am Wochenende Samstag 13 Uhr bis Sonntag 22 Uhr. Heizstrom ist mit mehreren täglichen Sperrzeiten versehen.

Nie dagewesene Preissteigerungen im Energiebereich sind seit vielen Monaten allgegenwärtiges Thema in Medien. Die Beschaffungspreise sind seit Jahresanfang um mehr als 300% gestiegen. Ebenfalls haben sich die Kosten des Netzbetriebes im eigenen Stromnetz und des vorgelagerten Stromnetzes erhöht.

  • Diesen Entwicklungen können wir uns leider nicht entziehen und müssen somit zum 1.1.2023 unsere Strompreise ebenfalls erhöhen. Die jetzige Preisanpassung erfolgt gemäß §§5, 5a Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
  • Bei Preisänderung steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht

wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluß innerhalb eines Momats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Eine vollständige Aufgliederung aller Preisbestandteile und deren Veränderungen finden Sie in nachfolgender Aufstellung. Angegeben sind nur die Tarife, die derzeit von Kunden genutzt werden.

Aufgliederung der Grundversorgungstarif Eintarifzähler_Tarif 50

Aufgliederung Grundversorgungstarif für Doppeltarifzähler mit Schwachlastregelung

„Beachten Sie die Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Erläuterung zur Stromabrechnung zusätzliche Hinweise und Erläuterungen zu unserer Stromabrechnung